Asbestsanierung

Wir übernehmen die Asbestsanierung in SchulenPrivathäusern oder öffentlichen Gebäuden – und nehmen Ihnen damit die Sorge vor gesundheitlichen Problemen durch eine asbestbelastete Immobilie.

Die Fachleute bei der Ruthemeyer Sanierung und Instandhaltung GmbH in Langenfeld sind nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 (Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) und TRGS 524 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) ausgebildet. Als bei der Bezirksregierung Düsseldorf gelisteter Betrieb führen wir alle Arbeiten sach- und fachgerecht für Sie aus.

In diesen Bereichen und Werkstoffen kann Asbest vorkommen:

  • Dachplatten
  • Dämm-/Isolationsmaterialien
  • Fußbodenbeläge
  • Sanitärrohre
  • Verputzmaterialien
  • Leichtbauplatten
  • Bodenkleber
  • Abwasserrohre
  • Fassadenverkleidungen
  • … und an vielen Stellen mehr.

Ruthemeyer Sanierung und Instandhaltung ist deutschlandweit tätig und übernimmt professionell die Asbestsanierung. Auch zum Thema Schadstoffsanierung allgemein sind wir Ihr Partner.

Auswahl unserer Leistungen zur Asbestsanierung

Abschleifen asbesthaltiger Klebstoffe

Asbesthaltiger Kleber wurde lange Zeit in Deutschland verarbeitet, um die hitzebeständigen Eigenschaften z.B. für den Brandschutz nutzen zu können. Auch asbesthaltige Bodenbeläge, die sogenannten Flex Platten, wurden in unterschiedlichsten Immobilien verlegt. Heute werden bei vielen Renovierungen diese Altlasten festgestellt, die mit ihren krankheitserregenden Eigenschaften schnellstmöglich entfernt werden sollten.

Wir unterstützen Sie auch bei der Durchführung folgender Maßnahmen:

Kleberanalyse: Bei Feststellung des schwarzen Klebers muss eine Analyse durch ein externes Labor durchgeführt werden: Diese Maßnahme übernehmen wir für Sie.

Sanierungsplan: Bei positivem Laborergebnis muss ein Sanierungsplan erstellt werden, um eine wirtschaftliche und lückenlose Sanierung anzustreben. Hier finden Sie unsere Asbestverfahren.

Rückbau asbesthaltiger Rohrsysteme

Eternitrohre weisen durch den hohen Asbestanteil hervorragende Eigenschaften auf und wurden deshalb in vielen Immobilien als Abwasserrohre eingesetzt. Hier muss zwingend darauf geachtet werden, dass der Rückbau völlig staubfrei und möglichst ohne Beschädigungen der Rohrleitungs­systeme erfolgt.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

Nutzung von Spezialgeräten: Um das Risiko zu verringern nutzen wir spezielle Sauger und Unterdruckgeräte.

Fachgerechte Entsorgung: Die entfernten Eternitrohre werden sofort luftdicht verpackt und durch einen speziellen Entsorger auf Nachweis und fachgerecht entsorgt.

Unsere Verfahren zur Asbestsanierung

Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (Flexplatten) auf Bitumenklebern mittels Handspachtel

Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund Ruthemeyer-Schleifverfahren

Lesen Sie hier die Details (auch zum Download): bt_17_70

Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)

Abstemmen asbesthaltiger Wand und Deckenbekleidungen in einem Kunststoffbeutel als Schleuse (Stemmverfahren)

Entfernen asbesthaltiger ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien auf festen mineralischen Untergründen ( z.B. Estrich oder Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Boden- und Wandbearbeitung

Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung

Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen ( z.B. Putze, Spachtelmassen) von festen mineralischen Untergründen ( z.B. Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Wand und Randbearbeitung ( inkl. Fensterlaibung)

Unsere Mitarbeiter sind nach den Vorgaben der technischen Regeln für Gefahrstoffe ausgebildet:

Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

Wann sollten Sie über Asbestsanierung nachdenken?

Wenn Sie festgestellt haben, dass in Ihrem Gebäude Asbest verwendet wurde, sollten Sie mit uns sorgfältig prüfen, wie wir im Rahmen der Asbestsanierung vorgehen. Hierzulande sind vor allem Häuser aus den 1960er- bis 70er-Jahren betroffen. Asbesthaltige Baumaterialien sind beispielsweise Asbestzementprodukte wie Dachplatten, Fallrohre und bestimmte Putze und Fliesenkleber.

Die asbesthaltigen Materialien müssen nicht zwingend entfernt werden. Wir raten immer dann dazu, wenn dadurch die Gesundheit der Bewohner oder Nachbarn gefährdet ist. Das ist meist dann der Fall, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt oder brüchig sind.

Rückbau von Fassaden und Dächern

Asbest galt über viele Jahrzehnte als hervorragendes Baumaterial – unter anderem, weil es sehr hitzebeständig und nicht brennbar ist. Allerdings wurde in den späten 1980er-Jahren festgestellt, dass es Krebs erzeugen kann. Deshalb sind Herstellung und Verwendung in Deutschland seit Ende 1993 verboten. Da im Zuge einer Asbestsanierung natürlich nicht alle Asbestprodukte kurzfristig beseitigt werden konnten, sind sie auch heute noch unter anderem in Bodenbelägen oder Dachplatten zu finden, ebenso in Fliesenkleber, Spachtelmasse oder Putz.

Gefahr durch Asbest

Von Asbest geht die Gefahr aus, eine sogenannte Asbestose zu verursachen, wenn eingeatmete Asbestfasern das Lungengewebe reizen und es bis zur Lungenverhärtung durch Narbengewebe kommen kann.

“Grundsätzlich können und sollten asbesthaltige Produkte, bei denen der Asbest fest eingebunden ist, gar nicht ohne Anlass ausgebaut werden. Gerade beim Ausbauen oder Entfernen besteht das Risiko der Faserfreisetzung, bei normaler Nutzung der Wohnung zuvor jedoch nicht. Für Asbestzementprodukte besteht – im Gegensatz zu schwach gebundenen Asbestanwendungen im Innenraum von Gebäuden – deshalb auch kein generelles Sanierungsgebot. Funktionstüchtige eingebaute Asbestzementprodukte gefährden nicht automatisch die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Notwendigkeit, asbesthaltige Produkte oder Gebäudeteile zu entfernen, ergibt sich allenfalls aus der Bewertung des baulichen und technischen Zustands des betreffenden Objektes. Sind z. B. Fassaden- oder Dachplatten aufgrund allgemeiner Verwitterung stark spröde und brüchig, müssen diese entfernt werden. Dasselbe gilt bei asbesthaltigen Bodenbelägen in der Wohnung, wenn diese bereits lose oder angebrochen sind. Werden solche Bodenbeläge entfernt, ist auch darauf zu achten, dass die häufig eingesetzten schwarzbraunen Bitumenkleber ebenfalls asbesthaltig sein können und gleich mit entfernt werden”, informiert das Umweltbundesamt.

Asbestsanierung vom Fachunternehmen

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur Fachfirmen ausführen, die die notwendigen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen und bei der zuständigen Behörde mit Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 zugelassen sind. Die Regel 519 legt fest, wie mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten umzugehen ist.

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