Rückbau von Fassaden und Dächern

Bis 1988 wurden die heute verbotenenen Asbestzement- und Kunstschieferplatten aufgrund ihrer hervorragenden Eigenschaften nach Deutschland eingeführt und in sämtlichen Branchen verbaut. Jetzt steht der Rückbau von Fassaden und Dächern an, die betroffen sind. Die gesundheitlich bedenklichen Eigenschaften des ehemals beliebten Baustoffes erfordern dafür spezielle Bedingungen. Vor allem müssen wir unbedingt vermeiden, dass bei den Arbeiten Staub aufgewirbelt wird. Auch Dämmmaterialen wie künstliche Mineralfasern entfernen unsere Fachleute unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen.

Die Arbeitsbereiche müssen stark voneinander abgeschottet werden, um durch den Schwarz-Weiß-Bereich Passanten und Anwohner zu schützen.

Wir stellen diese Hilfsmittel während der Arbeiten:

  • Steiger
  • Gerüste
  • Aufenthaltsräume

Unsere Mitarbeiter sind nach den Vorgaben der technischen Regeln für Gefahrstoffe ausgebildet:

  • TRGS 519: Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • TRGS 524: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

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