Asbestsanierung

Wir übernehmen die Asbestsanierung in SchulenPrivathäusern oder öffentlichen Gebäuden – und nehmen Ihnen damit die Sorge vor gesundheitlichen Problemen durch eine asbestbelastete Immobilie.

Die Fachleute bei der Ruthemeyer Schadstoffsanierung und Instandhaltung GmbH in Langenfeld sind nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 (Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) und TRGS 524 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) ausgebildet. Als bei der Bezirksregierung Düsseldorf gelisteter Betrieb führen wir alle Arbeiten sach- und fachgerecht für Sie aus.

In diesen Bereichen und Werkstoffen kann Asbest vorkommen:

  • Dachplatten
  • Dämm-/Isolationsmaterialien
  • Fußbodenbeläge
  • Sanitärrohre
  • Verputzmaterialien
  • Leichtbauplatten
  • Bodenkleber
  • Abwasserrohre
  • Fassadenverkleidungen
  • … und an vielen Stellen mehr.

Ruthemeyer Schadstoffsanierung und Instandhaltung ist deutschlandweit tätig und übernimmt professionell die Asbestsanierung. Auch zum Thema Schadstoffsanierung allgemein sind wir Ihr Partner.

Auswahl unserer Leistungen zur Asbestsanierung

Abschleifen asbesthaltiger Klebstoffe

Asbesthaltiger Kleber wurde lange Zeit in Deutschland verarbeitet, um die hitzebeständigen Eigenschaften z.B. für den Brandschutz nutzen zu können. Auch asbesthaltige Bodenbeläge, die sogenannten Flex Platten, wurden in unterschiedlichsten Immobilien verlegt. Heute werden bei vielen Renovierungen diese Altlasten festgestellt, die mit ihren krankheitserregenden Eigenschaften schnellstmöglich entfernt werden sollten.

Wir unterstützen Sie auch bei der Durchführung folgender Maßnahmen:

Kleberanalyse: Bei Feststellung des schwarzen Klebers muss eine Analyse durch ein externes Labor durchgeführt werden: Diese Maßnahme übernehmen wir für Sie.

Sanierungsplan: Bei positivem Laborergebnis muss ein Sanierungsplan erstellt werden, um eine wirtschaftliche und lückenlose Sanierung anzustreben. Hier finden Sie unsere Asbestverfahren.

Rückbau asbesthaltiger Rohrsysteme

Eternitrohre weisen durch den hohen Asbestanteil hervorragende Eigenschaften auf und wurden deshalb in vielen Immobilien als Abwasserrohre eingesetzt. Hier muss zwingend darauf geachtet werden, dass der Rückbau völlig staubfrei und möglichst ohne Beschädigungen der Rohrleitungs­systeme erfolgt.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

Nutzung von Spezialgeräten: Um das Risiko zu verringern nutzen wir spezielle Sauger und Unterdruckgeräte.

Fachgerechte Entsorgung: Die entfernten Eternitrohre werden sofort luftdicht verpackt und durch einen speziellen Entsorger auf Nachweis und fachgerecht entsorgt.

Unsere Verfahren zur Asbestsanierung

Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (Flexplatten) auf Bitumenklebern mittels Handspachtel

Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund Ruthemeyer-Schleifverfahren

Lesen Sie hier die Details (auch zum Download): bt_17_70

Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)

Abstemmen asbesthaltiger Wand und Deckenbekleidungen in einem Kunststoffbeutel als Schleuse (Stemmverfahren)

Entfernen asbesthaltiger ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien auf festen mineralischen Untergründen ( z.B. Estrich oder Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Boden- und Wandbearbeitung

Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung

Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen ( z.B. Putze, Spachtelmassen) von festen mineralischen Untergründen ( z.B. Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Wand und Randbearbeitung ( inkl. Fensterlaibung)

Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen (Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Farben) sowie Entfernen von Fliesen von festen mineralischen Untergründen (Beton, Mauerwerk)

FAQ zu BT 57

Das BT 57 Verfahren ist eine spezielle, emissionsarme Methode, um fest gebundene asbesthaltige Materialien von Wänden zu entfernen. Es wird hauptsächlich zum Abfräsen von Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen und Farben verwendet, die Asbest enthalten. Durch den Einsatz spezieller Geräte mit integrierter Absaugung wird die Freisetzung gesundheitsschädlicher Asbestfasern in die Atemluft deutlich reduziert.

Herkömmliche Verfahren zur Asbestsanierung, wie das manuelle Abschleifen oder Abstemmen, können hohe Mengen an Asbestfasern freisetzen und erfordern aufwendige Schutzmaßnahmen, wie die Einrichtung von „Schwarz-Weiß-Bereichen“ und eine nachfolgende Freimessung der Raumluft. Das BT 57 Verfahren ist dank seiner staubarmen Technik so konzipiert, dass diese Maßnahmen teilweise entfallen können. Es ermöglicht eine sicherere und effizientere Sanierung.

Asbestfasern sind mikroskopisch klein und können beim Einatmen tief in die Lunge gelangen. Dort können sie über Jahre oder Jahrzehnte hinweg schwere, unheilbare Krankheiten auslösen, wie Asbestose, Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Mesotheliome (Krebs des Rippen- oder Bauchfells). Das primäre Ziel des BT 57 Verfahrens ist es, die Exposition gegenüber diesen Fasern auf ein Minimum zu reduzieren.

Arbeiten mit Asbest dürfen in Deutschland nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Der Einsatz des BT 57 Verfahrens erfordert eine spezielle Schulung (z. B. Qualifikationsmodul Q1 E) und die Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Dies stellt sicher, dass alle Arbeitsschritte korrekt und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ausgeführt werden.

Arbeiten mit Asbest dürfen in Deutschland nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Der Einsatz des BT 57 Verfahrens erfordert eine spezielle Schulung (z. B. Qualifikationsmodul Q1 E) und die Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Dies stellt sicher, dass alle Arbeitsschritte korrekt und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ausgeführt werden.

Die beim Fräsverfahren anfallenden asbesthaltigen Materialien müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften als gefährlicher Abfall behandelt und entsorgt werden. Sie werden in speziellen, reißfesten Säcken (sog. „Big-Bags“) verpackt und anschließend auf zugelassenen Deponien beseitigt. Eine Vermischung mit anderem Abfall ist strengstens untersagt, um eine Faserverschleppung zu verhindern.

Das BT 57 Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entwickelt und ist dort als anerkanntes, emissionsarmes Verfahren gelistet. Die Zulassung und die damit verbundenen technischen Anforderungen sind in der DGUV Information 201-012 sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 festgehalten. Dies garantiert, dass das Verfahren strengen wissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Kriterien entspricht.

Das BT 57 Verfahren ist primär für die Entfernung von asbesthaltigen Materialien an Wänden konzipiert. Dazu gehören:

  • Fliesenkleber
  • Putz
  • Spachtelmassen
  • Farben
  • Entfernung von Fliesen von asbesthaltigen Untergründen

Der Anwendungsbereich umfasst sowohl Wohngebäude als auch Verwaltungsgebäude, Schulen, Industrie- und Produktionshallen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Verfahren für Böden nicht zugelassen ist, da hierfür andere emissionsarme Verfahren wie das BT 33.6 Verfahren existieren.

Obwohl das BT 57 Verfahren als emissionsarm gilt, müssen dennoch Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Die Baustelle muss komplett geräumt und gereinigt werden. Bauwerksöffnungen wie Türen und Fenster müssen staubdicht verschlossen sein. Eine sogenannte „Schwarz-Weiß-Schleuse“ ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da das Verfahren darauf abzielt, die Faserfreisetzung so gering zu halten, dass keine kritischen Konzentrationen in der Umgebungsluft entstehen.

Ein großer Vorteil des BT 57 Verfahrens ist, dass in vielen Fällen auf eine aufwendige Freimessung der Raumluft verzichtet werden kann. Da die Faserfreisetzung durch das Verfahren nachweislich minimiert wird, kann der sanierte Bereich nach einer gründlichen Endreinigung der Oberflächen und Geräte in der Regel direkt freigegeben werden. Dies spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit. Die genauen Vorschriften hierzu sind in der TRGS 519 festgelegt und müssen vom ausführenden Fachbetrieb eingehalten werden.

Das Material wird mit einem speziellen Fräsgerät abgetragen, das mit einem hochleistungsfähigen Absaugsystem verbunden ist. Das Absaugsystem fängt die Asbestfasern und den Staub direkt am Entstehungsort auf. Das Fräsgerät kann in der Tiefe eingestellt werden, um sicherzustellen, dass nur die asbesthaltige Schicht und nicht der Untergrund abgetragen wird. Der Arbeitsablauf erfolgt in einem festgelegten Intervall, um eine Überbelastung der Mitarbeiter zu vermeiden.

Sie sollten ausschließlich eine zugelassene Fachfirma beauftragen, die über die Sachkunde nach TRGS 519 und die erforderliche Erfahrung mit dem BT 57 Verfahren verfügt. Eine seriöse Firma wird Ihnen folgende Nachweise erbringen:

  1. Sachkunde-Zertifikate der Mitarbeiter.
  2. Eine Genehmigung zur Durchführung von Asbestsanierungen.
  3. Einen detaillierten Arbeitsplan, der die geplanten Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen beschreibt.
  4. Nachweise über die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.

Unsere Mitarbeiter sind nach den Vorgaben der technischen Regeln für Gefahrstoffe ausgebildet:

Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

Auswahl unserer Leistungen zur Asbestsanierung

Abschleifen asbesthaltiger Klebstoffe

Asbesthaltiger Kleber wurde lange Zeit in Deutschland verarbeitet, um die hitzebeständigen Eigenschaften z.B. für den Brandschutz nutzen zu können. Auch asbesthaltige Bodenbeläge, die sogenannten Flex Platten, wurden in unterschiedlichsten Immobilien verlegt. Heute werden bei vielen Renovierungen diese Altlasten festgestellt, die mit ihren krankheitserregenden Eigenschaften schnellstmöglich entfernt werden sollten.

Wir unterstützen Sie auch bei der Durchführung folgender Maßnahmen:

Kleberanalyse: Bei Feststellung des schwarzen Klebers muss eine Analyse durch ein externes Labor durchgeführt werden: Diese Maßnahme übernehmen wir für Sie.

Sanierungsplan: Bei positivem Laborergebnis muss ein Sanierungsplan erstellt werden, um eine wirtschaftliche und lückenlose Sanierung anzustreben. Hier finden Sie unsere Asbestverfahren.

Rückbau asbesthaltiger Rohrsysteme

Eternitrohre weisen durch den hohen Asbestanteil hervorragende Eigenschaften auf und wurden deshalb in vielen Immobilien als Abwasserrohre eingesetzt. Hier muss zwingend darauf geachtet werden, dass der Rückbau völlig staubfrei und möglichst ohne Beschädigungen der Rohrleitungs­systeme erfolgt.

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

Nutzung von Spezialgeräten: Um das Risiko zu verringern nutzen wir spezielle Sauger und Unterdruckgeräte.

Fachgerechte Entsorgung: Die entfernten Eternitrohre werden sofort luftdicht verpackt und durch einen speziellen Entsorger auf Nachweis und fachgerecht entsorgt.

Unsere Verfahren zur Asbestsanierung

Ausbau von Vinyl-Asbestbodenplatten (Flexplatten) auf Bitumenklebern mittels Handspachtel

Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund Ruthemeyer-Schleifverfahren

Lesen Sie hier die Details (auch zum Download): bt_17_70

Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)

Abstemmen asbesthaltiger Wand und Deckenbekleidungen in einem Kunststoffbeutel als Schleuse (Stemmverfahren)

Entfernen asbesthaltiger ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien auf festen mineralischen Untergründen ( z.B. Estrich oder Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Boden- und Wandbearbeitung

Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden mit und ohne Erwärmung

Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen ( z.B. Putze, Spachtelmassen) von festen mineralischen Untergründen ( z.B. Beton) ASUP-ENVIRO-Fräsverfahren für die Wand und Randbearbeitung ( inkl. Fensterlaibung)

Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen (Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Farben) sowie Entfernen von Fliesen von festen mineralischen Untergründen (Beton, Mauerwerk)

FAQ zu BT 57

Das BT 57 Verfahren ist eine spezielle, emissionsarme Methode, um fest gebundene asbesthaltige Materialien von Wänden zu entfernen. Es wird hauptsächlich zum Abfräsen von Fliesenklebern, Spachtelmassen, Putzen und Farben verwendet, die Asbest enthalten. Durch den Einsatz spezieller Geräte mit integrierter Absaugung wird die Freisetzung gesundheitsschädlicher Asbestfasern in die Atemluft deutlich reduziert.

Herkömmliche Verfahren zur Asbestsanierung, wie das manuelle Abschleifen oder Abstemmen, können hohe Mengen an Asbestfasern freisetzen und erfordern aufwendige Schutzmaßnahmen, wie die Einrichtung von „Schwarz-Weiß-Bereichen“ und eine nachfolgende Freimessung der Raumluft. Das BT 57 Verfahren ist dank seiner staubarmen Technik so konzipiert, dass diese Maßnahmen teilweise entfallen können. Es ermöglicht eine sicherere und effizientere Sanierung.

Asbestfasern sind mikroskopisch klein und können beim Einatmen tief in die Lunge gelangen. Dort können sie über Jahre oder Jahrzehnte hinweg schwere, unheilbare Krankheiten auslösen, wie Asbestose, Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Mesotheliome (Krebs des Rippen- oder Bauchfells). Das primäre Ziel des BT 57 Verfahrens ist es, die Exposition gegenüber diesen Fasern auf ein Minimum zu reduzieren.

Arbeiten mit Asbest dürfen in Deutschland nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Der Einsatz des BT 57 Verfahrens erfordert eine spezielle Schulung (z. B. Qualifikationsmodul Q1 E) und die Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Dies stellt sicher, dass alle Arbeitsschritte korrekt und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ausgeführt werden.

Arbeiten mit Asbest dürfen in Deutschland nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Der Einsatz des BT 57 Verfahrens erfordert eine spezielle Schulung (z. B. Qualifikationsmodul Q1 E) und die Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Dies stellt sicher, dass alle Arbeitsschritte korrekt und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ausgeführt werden.

Die beim Fräsverfahren anfallenden asbesthaltigen Materialien müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften als gefährlicher Abfall behandelt und entsorgt werden. Sie werden in speziellen, reißfesten Säcken (sog. „Big-Bags“) verpackt und anschließend auf zugelassenen Deponien beseitigt. Eine Vermischung mit anderem Abfall ist strengstens untersagt, um eine Faserverschleppung zu verhindern.

Das BT 57 Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entwickelt und ist dort als anerkanntes, emissionsarmes Verfahren gelistet. Die Zulassung und die damit verbundenen technischen Anforderungen sind in der DGUV Information 201-012 sowie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 festgehalten. Dies garantiert, dass das Verfahren strengen wissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Kriterien entspricht.

Das BT 57 Verfahren ist primär für die Entfernung von asbesthaltigen Materialien an Wänden konzipiert. Dazu gehören:

  • Fliesenkleber
  • Putz
  • Spachtelmassen
  • Farben
  • Entfernung von Fliesen von asbesthaltigen Untergründen

Der Anwendungsbereich umfasst sowohl Wohngebäude als auch Verwaltungsgebäude, Schulen, Industrie- und Produktionshallen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Verfahren für Böden nicht zugelassen ist, da hierfür andere emissionsarme Verfahren wie das BT 33.6 Verfahren existieren.

Obwohl das BT 57 Verfahren als emissionsarm gilt, müssen dennoch Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Die Baustelle muss komplett geräumt und gereinigt werden. Bauwerksöffnungen wie Türen und Fenster müssen staubdicht verschlossen sein. Eine sogenannte „Schwarz-Weiß-Schleuse“ ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da das Verfahren darauf abzielt, die Faserfreisetzung so gering zu halten, dass keine kritischen Konzentrationen in der Umgebungsluft entstehen.

Ein großer Vorteil des BT 57 Verfahrens ist, dass in vielen Fällen auf eine aufwendige Freimessung der Raumluft verzichtet werden kann. Da die Faserfreisetzung durch das Verfahren nachweislich minimiert wird, kann der sanierte Bereich nach einer gründlichen Endreinigung der Oberflächen und Geräte in der Regel direkt freigegeben werden. Dies spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit. Die genauen Vorschriften hierzu sind in der TRGS 519 festgelegt und müssen vom ausführenden Fachbetrieb eingehalten werden.

Das Material wird mit einem speziellen Fräsgerät abgetragen, das mit einem hochleistungsfähigen Absaugsystem verbunden ist. Das Absaugsystem fängt die Asbestfasern und den Staub direkt am Entstehungsort auf. Das Fräsgerät kann in der Tiefe eingestellt werden, um sicherzustellen, dass nur die asbesthaltige Schicht und nicht der Untergrund abgetragen wird. Der Arbeitsablauf erfolgt in einem festgelegten Intervall, um eine Überbelastung der Mitarbeiter zu vermeiden.

Sie sollten ausschließlich eine zugelassene Fachfirma beauftragen, die über die Sachkunde nach TRGS 519 und die erforderliche Erfahrung mit dem BT 57 Verfahren verfügt. Eine seriöse Firma wird Ihnen folgende Nachweise erbringen:

  1. Sachkunde-Zertifikate der Mitarbeiter.
  2. Eine Genehmigung zur Durchführung von Asbestsanierungen.
  3. Einen detaillierten Arbeitsplan, der die geplanten Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen beschreibt.
  4. Nachweise über die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.

Unsere Mitarbeiter sind nach den Vorgaben der technischen Regeln für Gefahrstoffe ausgebildet:

Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

Wann sollten Sie über Asbestsanierung nachdenken?

Wenn Sie festgestellt haben, dass in Ihrem Gebäude Asbest verwendet wurde, sollten Sie mit uns sorgfältig prüfen, wie wir im Rahmen der Asbestsanierung vorgehen. Hierzulande sind vor allem Häuser aus den 1960er- bis 70er-Jahren betroffen. Asbesthaltige Baumaterialien sind beispielsweise Asbestzementprodukte wie Dachplatten, Fallrohre und bestimmte Putze und Fliesenkleber.

Die asbesthaltigen Materialien müssen nicht zwingend entfernt werden. Wir raten immer dann dazu, wenn dadurch die Gesundheit der Bewohner oder Nachbarn gefährdet ist. Das ist meist dann der Fall, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt oder brüchig sind.

Rückbau von Fassaden und Dächern

Asbest galt über viele Jahrzehnte als hervorragendes Baumaterial – unter anderem, weil es sehr hitzebeständig und nicht brennbar ist. Allerdings wurde in den späten 1980er-Jahren festgestellt, dass es Krebs erzeugen kann. Deshalb sind Herstellung und Verwendung in Deutschland seit Ende 1993 verboten. Da im Zuge einer Asbestsanierung natürlich nicht alle Asbestprodukte kurzfristig beseitigt werden konnten, sind sie auch heute noch unter anderem in Bodenbelägen oder Dachplatten zu finden, ebenso in Fliesenkleber, Spachtelmasse oder Putz.

Gefahr durch Asbest

Von Asbest geht die Gefahr aus, eine sogenannte Asbestose zu verursachen, wenn eingeatmete Asbestfasern das Lungengewebe reizen und es bis zur Lungenverhärtung durch Narbengewebe kommen kann.

„Grundsätzlich können und sollten asbesthaltige Produkte, bei denen der Asbest fest eingebunden ist, gar nicht ohne Anlass ausgebaut werden. Gerade beim Ausbauen oder Entfernen besteht das Risiko der Faserfreisetzung, bei normaler Nutzung der Wohnung zuvor jedoch nicht. Für Asbestzementprodukte besteht – im Gegensatz zu schwach gebundenen Asbestanwendungen im Innenraum von Gebäuden – deshalb auch kein generelles Sanierungsgebot. Funktionstüchtige eingebaute Asbestzementprodukte gefährden nicht automatisch die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Notwendigkeit, asbesthaltige Produkte oder Gebäudeteile zu entfernen, ergibt sich allenfalls aus der Bewertung des baulichen und technischen Zustands des betreffenden Objektes. Sind z. B. Fassaden- oder Dachplatten aufgrund allgemeiner Verwitterung stark spröde und brüchig, müssen diese entfernt werden. Dasselbe gilt bei asbesthaltigen Bodenbelägen in der Wohnung, wenn diese bereits lose oder angebrochen sind. Werden solche Bodenbeläge entfernt, ist auch darauf zu achten, dass die häufig eingesetzten schwarzbraunen Bitumenkleber ebenfalls asbesthaltig sein können und gleich mit entfernt werden“, informiert das Umweltbundesamt.

Asbestsanierung vom Fachunternehmen

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen nur Fachfirmen ausführen, die die notwendigen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllen und bei der zuständigen Behörde mit Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 zugelassen sind. Die Regel 519 legt fest, wie mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten umzugehen ist.

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Ruthemeyer Schadstoffsanierung und Instandhaltung GmbH
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