Asbestsanierung

3 Tipps zur sicheren und zügigen Sanierung von Asbest

Im Jahr 1993 wurde Asbest in der Europäischen Union gesetzlich verboten. Der Grund hierfür liegt darin, dass Asbest als höchst krebserregend gilt. Produkte mit Asbestanteil dürfen seither nicht mehr verkauft oder verbaut werden. Gleichwohl spielt dieser einst so beliebte Baustoff insbesondere bei Altbauten noch immer eine große Rolle und ist regelmäßig Gegenstand von Sanierungs- und Umbauprojekten.

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass das Gesundheitsrisiko von Asbest nicht immer gleich hoch ist. Denn je nachdem, ob Asbest in schwach gebundener oder in fest gebundener Form verbaut wurde, bestehen unterschiedliche Gefahren. Während schwach gebundener Asbest grundsätzlich relativ leicht in den menschlichen Organismus gelangt, kann Asbest in fest gebundener Form (z. B. im Zement) eigentlich nur bei einer Beschädigung des Baustoffes hervortreten. Dennoch sollten Sie im Falle einer vorhandenen Asbestbelastung in jedem Fall eine Sanierung Ihres Hauses einleiten. Nur so sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite und schützen die Gesundheit Ihrer Familie. Mit den nachfolgenden Tipps geben wir Ihnen eine erste Orientierung, wie die Sanierung von Asbest sicher und zügig erfolgen kann.

Tipp Nr. 1: Niemals selbst sanieren!

Der erste Tipp ist zugleich der wichtigste: Nehmen Sie eine Sanierung von Asbest niemals selbst vor! Da der krebserregende Stoff bei einer Beschädigung der Bausubstanz nach draußen gelangt, gehen Sie bei unzureichender Eigensicherung ein hohes Gesundheitsrisiko ein. Nicht umsonst existieren strenge Regelungen und Richtlinien bei der Sanierung von Asbest. So sind das Tragen von Sicherheitskleidung, die Vermeidung von Staubentwicklung sowie ein staubdichtes Verpacken der kontaminierten Baustoffe in sogenannten Big Bags oder in reißfeste Folie ein unbedingtes Muss. Überdies ist auch die Entsorgung sehr anspruchsvoll. Dafür wird beispielsweise eine besondere Transportgenehmigung benötigt.

Tipp Nr. 2: Keine Arbeiten an der Bausubstanz!

Wenn Sie ein asbestbelastetes Objekt besitzen, sollten Sie niemals Arbeiten an der Bausubstanz durchführen. Bohren, Schleifen oder Brechen ist hier streng verboten! Grundsätzlich kann nämlich alles, was die Bausubstanz verändert, den krebserregenden Stoff im Asbest freisetzen. Die Folge wäre, dass Sie die belastete Luft einatmen und Ihre Lunge nachhaltig schädigen. Es ist daher weder eine Option, die Sanierung von Asbest in Eigenregie durchzuführen, noch irgendwelche Arbeiten an asbesthaltigen Wänden, Decken oder sonstigen Bauelementen vorzunehmen. Stoppen Sie beim Bekanntwerden von asbestbelasteten Gebäudeteilen sofort jegliche Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen und nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem zertifizierten Fachbetrieb vor, der die Sanierung von Asbest für Sie durchführt.

Übrigens: Auch möglicherweise vorhandene Moose und Flechten an der Bausubstanz dürfen Sie auf keinen Fall entfernen. Ebenso ist das Arbeiten mit Hochdruckreinigern und Drahtbürsten untersagt.

Tipp Nr. 3: Das Sanieren von Asbest ist steuerlich absetzbar!

Unser letzter Tipp wird Sie freuen: Das Sanieren von Asbest ist steuerlich absetzbar! Da sich der Gesetzgeber der Brisanz einer Asbestsanierung durchaus bewusst ist, wurden entsprechende finanzielle Anreize geschaffen um Bauherren und Eigenheimbesitzern die Herstellung eines gesunden Zustandes zu erleichtern. Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein guter Grund dafür, den Fachmann mit der Sanierung von Asbest zu beauftragen. So tun Sie nicht nur der Gesundheit und dem Wert der Immobilie etwas Gutes, sondern auch Ihrem Geldbeutel.

Bei Fragen den Experten zurate ziehen – Wir unterstützen Sie gern!

Haben Sie Fragen zur sicheren und zügigen Sanierung von Asbest? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unser Team von Ruthemeyer steht Ihnen gern mit Fachkompetenz und Erfahrung im Bereich der Asbestsanierung zur Verfügung und erläutert Ihnen detailliert, wie in Ihrem konkreten Fall vorgegangen werden sollte. Melden Sie sich einfach bei uns. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!