5 Ratschläge zum Thema “Hilfe gegen Asbest”
Heute wollen wir Ihnen nun 5 Ratschläge zum Thema “Hilfe gegen Asbest” geben, die Sie im Fall der Fälle gut als Handlungsleitfaden verwenden können.
Ratschlag Nr. 1: Keine Panik!
Unser erster Ratschlag als Hilfe gegen Asbest ist zugleich der wichtigste: keine Panik! Bleiben Sie bei einer vermuteten oder festgestellten Asbest-Belastung zunächst ruhig – es besteht grundsätzlich erst einmal keine akute Gefahr! Weder müssen Sie Ihr Haus auf der Stelle verlassen, noch sind unmittelbare Krankheitserscheinungen zu befürchten. Asbest entfaltet seine schädliche Wirkung in erster Linie dann, wenn es direkt verarbeitet oder beschädigt wird. Das Vorhandensein von asbesthaltigen Bauelementen in einem Haus stellt für sich allein genommen somit erst einmal kein unmittelbares Risiko dar.
Beruhigend kann in einer solchen Situation auch das Wissen wirken, dass es heutzutage spezialisierte Methoden gibt, um Asbest sicher und nachhaltig zu entfernen und ein gesundes Wohnen so wieder zu ermöglichen. Das Risiko, an Asbestose oder Lungenkrebs zu erkranken ist vor allem für diejenigen Menschen signifikant erhöht, die bis in die 1980er Jahre hinein Asbest verarbeitet haben oder es – in unzulässiger Weise – heute noch mit Trennschleifern oder ähnlichem Werkzeug bearbeiten und dabei keine ausreichende Schutzkleidung tragen.
Ratschlag Nr. 2: Keine Eigeninitiative!
Wie bereits erwähnt, besteht die größte Gefahr für Ihre Gesundheit immer dann, wenn Sie Asbest sägen, flexen, bohren oder beschädigen. Eine unzureichende Schutzausrüstung birgt hier ein großes Risiko! Es kann daher keine Hilfe gegen Asbest sein, wenn Sie selbst Hand anlegen und auf diese Weise versuchen, sich von dem lästigen Übel zu befreien.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Haus Asbest enthält, verzichten Sie daher vorerst besser auf jegliches Heimwerken und lassen den tatsächlichen Zustand fachmännisch prüfen.
Ratschlag Nr. 3: Den Ist-Zustand analysieren lassen!
Der dritte Ratschlag in Sachen Hilfe gegen Asbest schließt sich nahtlos an das zuvor Gesagte an: Beauftragen Sie zur Prüfung des tatsächlichen Ist-Zustandes Ihres Hauses unbedingt einen Experten. Nur ein Fachmann kann die Lage umfassend bewerten und analysieren. Sie haben dann schnell Klarheit, wie es um den Zustand Ihres Hauses bestellt ist und wissen mit 100-prozentiger Sicherheit, ob und welche Maßnahmen Sie ggf. einleiten müssen, um rasch wieder sorgenfrei wohnen zu können.
Ratschlag Nr. 4: Bei Mietwohnungen immer an den Vermieter wenden!
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, trägt der Vermieter die Verantwortung für einen sicheren und gesundheitsgerechten Zustand des Objekts. Sprechen Sie Ihren Vermieter also ggf. freundlich auf das Thema an und bitten Sie ihn um Hilfe gegen Asbest. Der Vermieter ist grundsätzlich immer dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Raumluft in den vermieteten Wohnungen nicht mit Asbest belastet ist. Holen Sie sich – wenn nötig – Unterstützung beim Mieterverein!
Ratschlag Nr. 5.: Denken Sie an die Nachsorge!
Wenn Sie sich darüber Gedanken machen, dass in Ihrem Haus eventuell in früheren Zeiten einmal Arbeiten an Asbest vorgenommen worden sind und diese nicht sachgemäß erfolgten, können Sie ebenfalls eine entsprechende Analyse in Auftrag geben. Sofern sich Ihr Verdacht in dieser Hinsicht bestätigen sollte, kann zumeist mit einer sogenannten Baustellenreinigung der größte Teil von Asbestfasern entfernt werden.
Bei handwerklichen Arbeiten, die gerade stattgefunden haben und bei denen Sie die Beschädigung von asbesthaltigen Bauteilen befürchten, empfiehlt sich ein unmittelbares, gründliches Lüften. Zudem sollten Sie einen Staubsauger mit Hepa-Filter als Hilfe gegen Asbest einsetzen bzw. die betroffenen Räume feucht durchwischen.
Wenn Sie die vorgenannten Ratschläge befolgen, können Sie in aller Regel schon bald wieder gefahrlos in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben.