Mit dem BT 40 Fräsverfahren erfolgreich im Kampf gegen Asbest
In vielen älteren Gebäuden in Deutschland sind im Bodenbereich noch immer zahlreiche Vinyl-Asbest-Platten zu finden. Diese auch als “Floor-Flex”, oder “Cushion-Vinyl-Platten” bezeichneten Elemente wurden noch bis in die frühen 1990er Jahre verlegt und gehörten bis dahin angesichts ihrer Beanspruchungsfestigkeit zu den beliebtesten Fußbodenplatten. Angesichts der hervorragenden Hitze- und Säurebeständigkeit und der imponierenden Dämmeigenschaften wurden Vinyl-Asbest-Platten seinerzeit nicht nur im Wohnbereich, sondern auch in Büro- und Industriegebäuden genutzt. Viele Eigentümer oder Nutzer derartiger Bauten fragen sich im Blick auf die zwischenzeitlich bekanntgewordenen Gefahren des Werkstoffs Asbest allerdings heute, ob sie die Bodenplatten nicht besser austauschen sollten und falls ja, wie sich das am besten bewerkstelligen lässt.
Asbest als Gefahrenstoff mit vielen Risiken
Die schädigenden Wirkungen von Asbest sind mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht ohne Grund ist die Verwendung bzw. Neuverlegung asbesthaltiger Werkstoffe mittlerweile in vielen Ländern der Welt verboten. Wo noch vorhanden, wird zudem vielfach über eine sichere und fachgerechte Entsorgung nachgedacht. Hier ist die Nutzung qualifizierter Techniken unverzichtbar, denn bei einem unsachgemäßen Umgang mit Asbest oder der Beschädigung asbesthaltiger Materialien werden mikroskopisch kleine Fasern freigesetzt, die über die Atemwege in die Lunge gelangen und dort unter Umständen schwerwiegende Schäden hervorrufen können. Gegenwärtig sind mindestens drei Krankheiten bekannt, die bei einem falschen Umgang mit Asbestwerkstoffen entstehen können. Dies sind die sogenannte Asbestose sowie Lungen- bzw. Kehlkopfkarzinome und nicht zuletzt eine Tumorbildung im Bereich des Bauch- und Rippenfells. Aus diesem Grund müssen der Rückbau und die Entsorgung von Asbest unbedingt immer durch ein qualifiziertes und zertifiziertes Fachunternehmen vorgenommen werden, wobei sämtliche relevanten Sicherheitsauflagen zu beachten sind.
Eine gute Lösung zur Asbestentfernung: Das BT 40 Verfahren
Mit dem sogenannten BT 40 Verfahren steht eine vom Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zugelassene Prozedur zum Umgang mit asbesthaltigen Werkstoffen und deren Beseitigung zur Verfügung. Geeignet ist das BT 40 Verfahren für asbesthaltige Kleber sowie zähplastisches Material auf einem festen mineralischen Untergrund wie Estrich und Beton. Mittels eines leistungsstarken Unterdrucksaugsystems werden die in den Klebstoffen freigesetzten Asbestfasern hier komplett abgesaugt. So kontaminieren sie nicht mehr die Raumluft. Im Gegensatz zur konventionellen Asbestbeseitigung kann bei BT 40 als emissionsarmes Fräsverfahren auf Hilfsmittel wie eine Vierkammerschleuse, Unterdruckhaltegeräte und Folienschutzwände verzichtet werden. Das BT 40 Verfahren ist daher nicht nur wirkungsvoller als viele andere Sanierungsverfahren, sondern reduziert auch die Kosten des Bauprojekts.
Sicher, schnell und kostengünstig
Das BT 40 Verfahren gilt als sichere, schnelle und vor allem kostengünstige Lösung zur Beseitigung von Asbest. Ob in einem privaten Einfamilienhaus, einem Bürogebäude oder auch in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden – mit der BT 40Technologie kann die Sanierung zügig betrieben werden. Gesundheitliche Gefahren werden dadurch minimiert. Insofern darf die Nutzung des innovativen BT 40 Verfahrens ohne Übertreibung als eine sehr sinnvolle Möglichkeit bei der Beseitigung von Asbest in Wohn- und Geschäftshäusern angesehen werden. Wer sich für entsprechende Sanierungsmaßnahmen entscheidet, ist also auf der sicheren Seite!
BT 40 bei Ruthemeyer: Unsere Erfahrung zu Ihrem Vorteil!
Als zertifiziertes Unternehmen unterstützen wir Sie gern bei der Beseitigung von Asbest in Ihrem Gebäude. Unser Team ist nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 (Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle) sowie TRGS 524 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) ausgebildet und somit in der Lage, umfassend für Sie tätig zu werden. Überdies sind wir bei der Bezirksregierung Düsseldorf gelistet und können sämtliche Arbeiten professionell und fachgerecht für Sie ausführen. Fragen Sie uns einfach an – wir stehen Ihnen gern für Ihr Projekt zur Verfügung!
Sie erreichen uns direkt über unser Kontaktformular, telefonisch unter 02173 / 20483-0 oder per Mail an info@ruthemeyer.de. Wir freuen uns, Ihnen zum gesunden und unbedenklichen Wohnen zu verhelfen! Ihr Team der Ruthemeyer Sanierung und Instandhaltung